Intersexualität - die verfassungsrechtliche Bedeutung des BVerfG-Urteils

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Dienstag, 19.12.2017 19.00 Uhr

[M]Neue Uni, Uniplatz

Liebe Interessierte,

"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen [...]."

Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 2019/16

Am 10. Oktober 2017 hat des Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass das deutsche Personenstandsrechts die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts vorsehen muss. Die Süddeutsche nennt dies "nicht weniger als eine Revolution".

Doch was ist Intersexualität eigentlich? Wie leben intersexuelle Menschen in Deutschland? Und vor allen Dingen: Welche (verfassungs-)rechtlichen Auswirkungen hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Wir freuen uns darauf,

am Dienstag, dem 19. Dezember 2017, um 19 Uhr im Hörsaal 01 der Neuen Universität, mit Frau Professorin Plett von der Universität Bremen, die die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde (mit-)verfasst hat,

über die Bedeutung des Urteils und den Werdegang der Verfassungsbeschwerde zu diskutieren.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte, bringt Bekannte mit und teilt die Veranstaltung. Gerne könnt ihr auch bei unserem <Facebook-Event zusagen, dort werden wir aktuelle Neuigkeiten veröffentlichen.

Wir freuen uns auf euch alle!

Die Juso Hochschulgruppe Heidelberg

Die Veranstaltung findet statt mit freundlicher Unterstützung des <Frauen* und Non-Binary Referat gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung der Verfasssten Studierendenschaft Heidelberg.

Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.