...vor 10 Jahren – 17.8.2012:
Das Landgericht Berlin bestätigt ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, nach dem Inge Viett 1200 Euro wegen „Billigung von Straftaten“ zu zahlen hat. Viett hatte bei der LLL-Konferenz 2011 ausgeführt: „Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb der Rüstungsgüter.“