"Nachforschungen zum NS-Erbgesundheitsgericht in Mannheim" mit Margret Hamm

unimut 

Mittwoch, 08.02.2006 19.00 Uhr

Stadthaus N1, Mannheim

Die VeranstalterInnen (AK Justiz der VVN/BdA) schreiben:

Mitglieder des AK-Justiz haben über 200 Akten des Mannheimer Erbgesundheitsgerichtes gesichtet. Erbgesundheitsgerichte wurden 1934 eingerichtet, um das erste nationalsozialistische Rassegesetz, das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" umzusetzen. Durch dieses Gesetz, das die Zwangssterilisation wegen "angeborenem Schwachsinn", "Schizophrenie", "erblicher Blindheit, Fallsucht, Taubheit, " oder "schwerer körperlicher Missbildung" vorsah, wurden im damaligen Deutschen Reich ca. 350 000 Menschen körperlich und seelisch zerstört und als "lebensunwert" erklärt. In Mannheim wurden über 1000 Jugendliche, Männer und Frauen im Alter von 12 bis 65 Jahren vor das Erbgesundheitsgericht gebracht. In den meisten Fällen ordnete dieses die Zwangssterilisation an, oft mit "Diagnosen" wie "moralischer Schwachsinn". Für den reibungslosen Ablauf sorgten Ärzte, Richter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheits- und Fürsorgeamtes sowie von Schulen und Behörden.

Vollständige Abschaffung des NS-Gesetzes!

Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 wurde nach 1945 nicht aufgehoben, die Opfer der NS-"Rassenhygiene" wurden nicht als NS-Verfolgte anerkannt und nicht entschädigt. Dieses NS-Gesetz, das hunderttausendfaches Leid gebracht hat, wurde lediglich außer Kraft gesetzt, und das erst 1974. Der "Bund der 'Euthanasie'-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V." wendet sich mit einem Appell an den Deutschen Bundestag, das Gesetz endlich zu annullieren und die Opfergruppen als NS-Verfolgte anzuerkennen.

Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.