Am 20.1.1944…

Der Reichsausschuss-Gutachter (d.h., er hatte während der offenen Euthanasie-Aktion der NS-Regierung die Todesurteile abgezeichnet) Hans Heinze schreibt einen Brief an den vormaligen Leiter der T4-Zentrale Paul Nitsche. Darin wendet sich er sich gegen „diese wilden E.-Maßnahmen“ – das Wort „Euthanasie“ erscheint zu diesem Zeitpunkt schon tarnbedürftig –, also die in vielen Krankenhäusern in Deutschland übliche Vernachlässigung und Ermordung von als „erbkrank“ definierten Menschen nach dem offiziellen Ende der „Euthanasie“-Aktion T4 (vgl. 3.8.1941). Er fordert, den Massenmord wieder in „geordnete Bahnen [zu] lenken“.


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