…vor 10 Jahren – 19.1.2016:
Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt ein Verfahren gegen einen Polizeiausbilder ein, der gelehrt hatte, Pfefferspray auf die Handschuhe zu geben und dieses DemonstrantInnen dann ins Gesicht zu reiben. Sie führt aus, PolizistInnen sei der „Einsatz sonstiger geeigneter Mittel“ erlaubt, und somit könne das Verreiben von Pfefferspray in Gesichtern durchaus rechtmäßig sein.
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lehramt unimut
Montag, 03.05.2010 16.15 Uhr
Seminar für Übersetzen und Dolmetschen, Plöck 57a, Konferenzsaal II
Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.