...vor 10 Jahren – 3.7.2012:
In Karlsruhe beschließt das Verfassungsgericht, dass die Bundeswehr nicht nur nach Art. 81a GG („Notstandsgesetze“), sondern auch nach Art. 35 („Amtshilfe”) im Landesinneren töten darf. Nur einer der 16 Richter, Reinhard Gaier – der einzige, der auch am Luftsicherheitsurteil vom 15.2.2006 beteiligt war –, wagt ein Gegenvotum und postuliert, das Grundgesetz mache „den grundsätzlichen Ausschluss der Streitkräfte von bewaffneten Einsätzen im Inland zu einem fundamentalen Prinzip des Staatswesens“.
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