Am 18.2.2021…

Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt, dass der Überfall starker Polizeikräfte auf die Geflüchtetenunterkunft in Ellwangen vom 3.5.2018 rechtswidrig war, und das, obwohl die Zimmer der Geflüchteten nicht durch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt seien. Die Behörden hatten den erfolgreichen Kläger und Geschädigten, Alassa Mfouapon, zunächst noch im Juni 2018 nach Italien abgeschoben. Er hatte aber im Dezember 2018 wieder in die BRD zurückkehren können, da ihm in Italien kein Asylverfahren gewährt worden war.


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