…vor 10 Jahren – 19.1.2016:
Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt ein Verfahren gegen einen Polizeiausbilder ein, der gelehrt hatte, Pfefferspray auf die Handschuhe zu geben und dieses DemonstrantInnen dann ins Gesicht zu reiben. Sie führt aus, PolizistInnen sei der „Einsatz sonstiger geeigneter Mittel“ erlaubt, und somit könne das Verreiben von Pfefferspray in Gesichtern durchaus rechtmäßig sein.
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gremien uni unimut
Dienstag, 07.12.2010 15.00 Uhr
ZUV-Raum R235
Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.