…vor 75 Jahren – 22.2.1950:
Im Runderlass E 19 schreiben die deutschen Finanzministerien: „Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge [...] hat zu dem Ergebnis geführt, dass der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen verfolgt und inhaftiert worden ist.“ Entsprechend erhalten von der deutschen NS-Regierung verfolgte Sinti und Roma noch viele Jahrzehnte keine Entschädigungen, sitzen allerdings in den zuständigen Ämtern nicht selten ihren Peinigern aus NS-Tagen gegenüber.
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Privat gremien uni unimut
Dienstag, 25.02.2014 15.00 Uhr
Senatssaal
Einreichungsfrist der Unterlagen: 05.02.2014
TO-Aufstellung: 12.02.2014 9 Uhr
Versand: 14.02.2014
Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.