Vollversammlung und Vorstandswahl des Doktorandenkonvents

Privat gremien  uni 

Donnerstag, 15.11.2018 18.45 Uhr

[M]Neue Uni, Uniplatz

Liebe Doktorandinnen und Doktoranden,

kurz vor der Vollversammlung des Doktorandenkonvents und der Wahl des neuen Vorstands (am Donnerstag, 15.11. um 18.45 Uhr in der Neuen Uni, Hörsaal 14) wollen wir euch noch über die folgenden Themen informieren:

  1. Die geplanten Änderungen an der Geschäftsordnung des Doktorandenkonvents
  2. Die Kandidatenliste für die Wahl des neuen Vorstands ist online!

1.) Die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung in Bezug auf die Finanzierungsgrundlage

Bislang hatten wir für Finanzentscheidung nur den Vorstand als beschlussfähig vorgesehen. Diese Regelung war aber noch nicht in der Geschäftsordnung bindend formuliert. Nach einigen Diskussionen haben wir uns dafür entschieden, dass die Vollversammlung ebenfalls ein Mitspracherecht bei Finanzentscheidungen haben sollte. Der bisherige Text in der Geschäftsordnung und die geplanten Änderungen, über die abgestimmt werden soll, lauten wie folgt:

Ausgangstext: § 10 ? Finanzen (1) Gemäß § 65 a Abs. 5 LHG verwendet der Doktorandenkonvent die Beiträge der Doktoranden für deren Belange. (2) Die Beiträge werden vom Studierendenrat verwaltet und in Abstimmung mit dem Doktorandenkonvent vergeben. Sofern nicht anders in der Geschäftsordnung des Doktorandenkonvents geregelt, werden für die Bewirtschaftung der Mittel der Doktoranden die Regelungen der Finanzordnung des Studierendenrats sinngemäß angewandt. (2) Der Vorstand wählt bis zu zwei Doktoranden zu Finanzverantwortlichen. Sie erstellen einen Haushaltsplan für den Doktorandenkonvent und arbeiten mit dem Finanzreferenten des Studierendenrats und dem Beauftragten für den Haushalt zusammen.

Änderungsvorschlag zur Abstimmung: § 10 ? Finanzen (1) Gemäß § 65 a Abs. 5 LHG verwendet der Doktorandenkonvent die Beiträge der eingschriebenen Doktoranden für deren Belange. (2) Die Beiträge werden vom Studierendenrat verwaltet und vom Doktorandenkonvent vergeben. Sofern nicht anders in der Geschäftsordnung des Doktorandenkonvents geregelt, werden für die Bewirtschaftung der Mittel der Doktoranden die Regelungen der Finanzordnung des Studierendenrats sinngemäß angewandt. (3) Der Vorstand bestellt bis zu zwei Doktoranden zu Finanzverantwortlichen. Sie erstellen auf Grundlage von Beratungen in der Vollversammlung einen Haushaltsplan für den Doktorandenkonvent und arbeiten mit dem Finanzreferenten des Studierendenrats und dem Beauftragten für den Haushalt zusammen. (4) Finanzbeschlüsse werden im Vorstand des Doktorandenkonvents mit einfacher Mehrheit beschlossen. Antragsberechtigt sind alle Doktoranden. (5) Zusätzlich können Finanzbeschlüsse auch von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Antragsberechtigt sind alle Doktoranden.

  1. Die Kandidatenliste für die Wahl des neuen Vorstands ist online!

Ihr könnt die Kandidatenliste für den neuen Vorstand des Doktorandenkonvents nun auf unserer <Webseite einsehen.

Wir hoffen hoffen auf euer zahlreiches Kommen bei der Vollversammlung am Donnerstag! Euer Vorstand des Doktorandenkonvents

<www.doktorandenkonvent.uni-heidelberg.de


Dear doctoral students and researchers,

as the general assembly and the election of the new Executive Committee (on Thursday, 15th November on 6.45pm in Neue Universität, Lecture Hall 14) is drawing near, we would like to inform you about the following topics:

  1. The planned changes of the rules of procedure of the Doctoral Students Convention
  2. The list of candidates for the election of the new Executive Committee of the Doctoral Students Convention is now online
  1. The planned changes of the rules of procedure of the Doctoral Students Convention

So far it was planned that only the Executive Comittee of the Doctoral Students Convention can decide on financial issues. However, this was not implemented in the actual rules of procedures yet. After having several discussions, we decided that the General Assembly should be also entitled to decide on finances and the budget plan of the Doctoral Students Convention. You can find the exact wording in the rules of procedure in the German Section of this newsletter. After a short introduction, it will be voted on in the General Assembly.

2.) The list of candidates for the election of the new Executive Committee of the Doctoral Students Convention is now online

You can now find the list of candidates for the new Executive Comittee of the Doctoral Students Convention on our <website.

We hope to seeing you at the General Assembly on Thursday! your Executive Committee of the Doctoral Students Convention

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