…vor 75 Jahren – 22.2.1950:
Im Runderlass E 19 schreiben die deutschen Finanzministerien: „Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge [...] hat zu dem Ergebnis geführt, dass der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen verfolgt und inhaftiert worden ist.“ Entsprechend erhalten von der deutschen NS-Regierung verfolgte Sinti und Roma noch viele Jahrzehnte keine Entschädigungen, sitzen allerdings in den zuständigen Ämtern nicht selten ihren Peinigern aus NS-Tagen gegenüber.
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Samstag, 04.09.2021 10.00 Uhr
Laden für Kultur und Politik, Kaiserstraße 62
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