…vor 20 Jahren – 15.2.2006:
In Karlsruhe entscheidet das Verfassungsgericht wenig überraschend, das „Luftsicherheitsgesetz“, das der Bundeswehr den Abschuss von Zivilflugzeugen erlaubt hätte, sei verfassungswidrig und nichtig. Obwohl dies eigentlich von vorneherein klar war, hatten Vertreter des tiefen Staats einen Motorseglerflug am 5.1.2003 in Frankfurt genutzt, um das Gesetz 2005 verabschieden zu lassen.
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