…vor 75 Jahren – 22.2.1950:
Im Runderlass E 19 schreiben die deutschen Finanzministerien: „Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge [...] hat zu dem Ergebnis geführt, dass der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen verfolgt und inhaftiert worden ist.“ Entsprechend erhalten von der deutschen NS-Regierung verfolgte Sinti und Roma noch viele Jahrzehnte keine Entschädigungen, sitzen allerdings in den zuständigen Ämtern nicht selten ihren Peinigern aus NS-Tagen gegenüber.
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Privat treffen uni vortreffen
Freitag, 06.12.2013 14.00 Uhr
Zentrales Fachschaften-Büro, Albert-Ueberle-Straße 3-5
Diese Sitzung wird vorbereitet: http://www.fzs.de/termine/event_825.html
Langtexte kommen meist von den VeranstalterInnen. Das Sozialforum ist hier nur Bote.